Alle Verfahrensstadien
Von der Vorladung über das Hauptverfahren bis zur Revision.

Rechtsanwaltskanzlei in Wiesbaden.
Für Mandanten, die eine persönliche, diskrete und strategisch klare Verteidigung suchen. Mit voller Aufmerksamkeit – bundesweit tätig.
Erfahrung
Wissenschaftlich fundiert, praxiserprobt
Diskretion
Absolute Vertraulichkeit garantiert
24/7 Notfall
Direkt erreichbar – auch außerhalb der Geschäftszeiten
Strategische Verteidigung
Klare Linie, vorbereitet, nachdrücklich
Volle Konzentration auf eine Disziplin – das schafft Tiefe, Erfahrung und Ergebnisse. Wir verteidigen entschieden, sachlich und mit voller Diskretion.
Von der Vorladung über das Hauptverfahren bis zur Revision.
Goldene Regel: Reden ist Silber, Schweigen ist Gold.
Das gilt ganz besonders für das Strafrecht. Ohne vorherige Rücksprache mit einem Strafverteidiger sollten Sie gegenüber Polizei, Staatsanwaltschaft oder Gericht unter keinen Umständen Angaben zur Sache machen. Dies kann meist nicht mehr korrigiert werden und kann die spätere Verteidigung erheblich beeinträchtigen.
Klar, strukturiert und vertraulich – vom ersten Kontakt bis zum Verfahrensabschluss.
Telefon oder E-Mail – diskret und unverbindlich. Wir hören zu und erfassen die Eckdaten.
Wir beantragen umgehend Akteneinsicht und prüfen Sach- und Rechtslage detailliert.
Gemeinsame Festlegung der Verteidigungslinie – transparent, vorbereitet, klar kommuniziert.
Konsequente Verteidigung gegenüber Polizei, Staatsanwaltschaft und Gericht – bundesweit.

Für Mandanten in ganz Deutschland: eine engagierte, sachliche und persönliche Verteidigung. Wir nehmen uns Zeit, hören zu und verteidigen Ihre Position mit voller Konsequenz – vor Behörden ebenso wie vor Gericht.
Antworten auf zentrale Fragen, die unsere Mandanten in der ersten Stunde beschäftigen.
Bewahren Sie Ruhe, machen Sie keinerlei Angaben zur Sache und kontaktieren Sie sofort einen Strafverteidiger. Lassen Sie sich den Durchsuchungsbeschluss zeigen und unterschreiben Sie nichts ohne anwaltliche Rücksprache. Eine Durchsuchung darf grundsätzlich nicht verhindert werden – wohl aber nachträglich rechtlich überprüft werden.
Als Beschuldigter sind Sie nicht verpflichtet, einer polizeilichen Vorladung zu folgen oder Angaben zu machen. Wir empfehlen dringend, vor jeder Aussage einen Strafverteidiger einzuschalten und zunächst Akteneinsicht zu beantragen. Anders verhält es sich bei Vorladungen der Staatsanwaltschaft oder des Gerichts.
Die Vergütung richtet sich entweder nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) oder einer individuellen Honorarvereinbarung. Wir besprechen die Kosten transparent im Erstgespräch – bevor ein Mandat zustande kommt.
Ja. Sitz der Kanzlei ist Wiesbaden, die Verteidigung erfolgt jedoch vor Gerichten und Behörden im gesamten Bundesgebiet.